KlarComply erbringt für den Kunden die im Abo-Vertrag beschriebenen Leistungen (Compliance-Dashboard, Online-Schulung, Nachweisführung zur Verordnung (EU) 2024/1689). Dabei verarbeitet KlarComply personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Abo-Vertrags und endet mit dessen Beendigung; Ziffer 7 (Löschung) bleibt unberührt.
Speicherung, Organisation und Auswertung von Daten der Mitarbeitenden des Kunden zum Zweck der Schulungsverwaltung, Zertifikatsverwaltung, Nachweisführung (KI-Inventar, Richtlinien-Angaben, Kenntnisnahme-Protokolle) sowie der Zugangsverwaltung. Einzelheiten: Anlage 1.
KlarComply verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO); die Nutzung der Plattformfunktionen durch den Kunden gilt als Weisung. Hält KlarComply eine Weisung für rechtswidrig, informiert es den Kunden unverzüglich und darf die Ausführung aussetzen.
Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter. KlarComply informiert über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO.
KlarComply unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12–23), bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldepflichten (Art. 32–36). Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet KlarComply dem Kunden unverzüglich.
Nach Beendigung des Abo-Vertrags löscht KlarComply alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde kann seine Daten zuvor über die Export-/Druckfunktionen des Dashboards sichern. Ausgestellte Zertifikate bleiben zur öffentlichen Verifikation gespeichert (berechtigtes Interesse der Zertifikatsinhaber); der Kunde kann deren Löschung verlangen.
KlarComply stellt dem Kunden die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht — nach Ankündigung und höchstens einmal jährlich, außer bei konkretem Anlass — Überprüfungen. Nachweise können durch aktuelle Testate/Zertifizierungen der Unterauftragsverarbeiter (z. B. SOC 2, ISO 27001) erbracht werden.
Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren in der EU (Region Frankfurt, Deutschland). Soweit Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU eingesetzt werden (Anlage 3), erfolgt eine etwaige Übermittlung auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln bzw. eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework).
Es gilt das Recht, das auch für den Abo-Vertrag gilt. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den übrigen Vereinbarungen in Datenschutzfragen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
| Betroffene | Mitarbeitende, Ansprechpersonen und ggf. externe Kräfte des Kunden |
|---|---|
| Datenkategorien | Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Rolle; Schulungs-Fortschritt und -Ergebnisse (Prozent); Zertifikatsdaten (Name, Firma, Datum, Prüf-ID); Kenntnisnahme-Protokolle (wer, was, wann); vom Kunden gepflegte Angaben (KI-Inventar, Ansprechperson, Regeln) |
| Keine Verarbeitung von | besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO; solche Daten dürfen nicht in die Plattform eingegeben werden |
| Dienstleister | Zweck | Sitz / Region |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Authentifizierung, Server-Funktionen | USA · Datenhaltung EU (AWS Frankfurt) · SCC/DPF |
| Cloudflare Inc. | Hosting der Website, CDN, Sicherheit | USA · EU-Auslieferung · SCC/DPF |
| MailerLite (UAB) | Newsletter/Benachrichtigungen (nur Kontakt-E-Mail) | Litauen (EU) |
Hinweis: Zahlungsdaten verarbeitet Stripe Payments Europe Ltd. als eigenständiger Verantwortlicher — sie sind nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung.
Diese Vereinbarung wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Die Annahme erfolgt im KlarComply-Dashboard durch die zeichnungsberechtigte Person des Kunden; Zeitpunkt, Name und Vertragsversion werden revisionssicher protokolliert.